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Recycling Pfand:
Änderungen 2025

ab 01.01.2025 wird das Einwegpfandsystem in Österreich für alle Getränkeflaschen aus PET und Aluminium zwischen 0,1 und 3 Liter verpflichtend - ausgenommen sind u.a. Milchprodukte und Sirup.

 

Für viele Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe, bedeutet das eine entscheidende Umstellung mit organisatorischen und wirtschaftlichen Herausforderungen. Zudem ist auch der Schulungsbedarf für Mitarbeiter·Innen enorm.

Wir haben uns in Amstetten umgehört und festgestellt, dass hier viele Betriebe noch nicht wissen, was das im Detail für sie bedeutet und daher auch nicht wissen, welche gesetzlichen Anforderungen damit verbunden sind. Viele wünschen sich eine Hilfestellung.

 

Die gesetzliche Änderung betrifft alle Betriebe, die geschlossene Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall zum Verkauf anbieten. Dies betrifft Lebensmitteleinzelhändlern, Bäckerei- und Fleischereifilialen aber auch viele Klein- und Kleinstbetriebe wie Trafiken, Tankstellen, Imbissstände und viele mehr.

 

Besonders das Jahr 2025 wird aufgrund der „Doppelgleisigkeit“ eine besonders große Herausforderung und es gibt viele Fragen, die für Betroffene noch unzureichend geklärt sind:

 

  • Welche Verpackungen dürfen akzeptiert werden?

Hier fehlt vielen das Wissen über die entsprechenden Logos, Größen und den erforderlichen Zustand der Gebinde.

 

  • Wie können Leergut und Pfandflaschen gehandhabt und gelagert werden?

Hier müssen die gesetzlichen Anforderungen zum Pfand mit vielen lebensmittelhygienischen Risiken in Einklang gebracht werden

 

  • Welche Übergangsfristen gibt es?

Dieses Wissen ist notwendig, um Prozesse zielführend und rechtskonform zu gestalten.

 

  • Was bedeutet die Gesetzesänderung für die korrekte Preisauszeichnung?

Konsistente Preisauszeichnungen, insbesondere in den Übergangsfristen, in denen sowohl das alte als auch das neue System verwendet werden kann.

 

  • Wie funktioniert die korrekte Verbuchung im Pfandsystem?

Fehler bei der Verbuchung haben erhebliche wirtschaftliche Folgen.

 

Zudem ist für alle Inverkehrbringer die Registrierung im System obligatorisch, was vielen (noch) nicht bewusst ist, aber in den nächsten Wochen unbedingt erfolgen sollte.

Für all diese Fragen haben wir uns spezialisiert und qualifiziert, um so den Unternehmen unterstützend helfen zu können.

Die gemeinnützige GmbH EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH hat hierzu den Pfandkreislauf für Unternehmen im Detail dargestellt: 

Pfandsystem für Unternehmen

Bildquelle: recycling-pfand.at

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