EUDR - Entwaldungsverordnung
Die VO (EG) 2023/1115 (auch EUDR, Entwaldungsverordnung) trat bereits am 29. Juni 2023 in Kraft. Nach einer verlängerten Übergangsfrist verpflichtet sie nun Unternehmen, ab dem 30. Dezember 2025 nachzuweisen, dass bestimmte Rohstoffe entwaldungsfrei erworben wurden – mit Pflichten und Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette.
Hierzu ist wichtig zu wissen welche Hauptrohstoffe und teilweise deren Folgeprodukte der EUDR unterliegen. Und das sind:
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Ölpalme
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Soja
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Holz
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Kakao
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Kaffee
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Rinder
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Kautschuk
Als Importeur oder Händler musst du daher folgendes gewährleisten:
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Nachweisfreiheit: Rohstoffe dürfen nicht aus Gebieten stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden.
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Gesetzeskonformität: Erzeuger müssen die im jeweiligen Land geltenden Umwelt-, Arbeits- und Menschenrechtsgesetze einhalten.
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Due-Diligence-Reporting: Pflicht zur Einreichung standardisierter Erklärungen im zentralen EU-Informationssystem
Du solltest daher die verbleibende Zeit bis zum 30. Dezember 2025 nun nutzen, um in erster Linie abklären:
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ob deine Rohstoffe oder Erzeugnisse betroffen sind
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welche Rolle dein Unternehmen am Markt hat (je nachdem gibt es entscheidende Unterschiede in den Pflichten)
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ob dein Unternehmen im Sinne der EU-Richtlinie 2013/34/EU als Kleinst-, kleines, mittleres oder großes Unternehmen eingestuft wird (ggf. hättest du dann eine etwas längere Übergangsfrist bis 30.06.2026)
Für die Klärung der ersten Schritte und die Abwicklung im Folgenden können wir dir und deinem Unternehmen sehr gerne unterstützend weiterhelfen.